Die Tourismuswirtschaft im Allgemeinen lässt sich definieren als die Gesamtzahl der Beschäftigten in den unmittelbaren und mittelbar dem Tourismus zugeordneten Bereichen (z.B. Einzelhandel, Verkehrsmittel) inklusive deren Teil- und Saisonarbeitskräften.
Kernbereiche der Tourismuswirtschaft sind das Gastgewerbe, Reiseveranstalter und Reisemittler sowie Verkehrsbetriebe wie Fluglinien, Reedereien, Bahn und Busunternehmen.